Inkassoinstitute

 

 

Das im § 118 GewO geregelte Gewerbe der Inkassoinstitute ist ein regelmentiertes Gewerbe, dessen Zugangsvoraussetzungen vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend per Verordnung geregelt wird. 

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Inkassoverband Österreich
Wiedner Hauptstraße 57/2/2/5
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